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Die Klasse F ist nur eine nationale Klasse gilt nur in Österreich und in jenen Staaten, die diese Lenkberechtigung ausdrücklich anerkannt haben.
Die Klasse F kann bereits ab 16 Jahren – beschränkt auf landwirtschaftliche Fahrzeuge – unter Nachweis der erforderlichen geistigen und körperlichen Reife und unter Vorschreibung von nach den Erfordernissen der Verkehrs- und Betriebssicherheit nötigen Bedingungen oder zeitlichen, örtlichen oder sachlichen Beschränkungen der Gültigkeit dieser Lenkberechtigung erteilt werden. Ohne derartige Einschränkungen kann die Klasse F ab 18 Jahren erworben werden.
Den Führerschein der Klasse G gibt es seit 1. Oktober 2002 nicht mehr …
Eine Lenkberechtigung für die Klasse G, die vor dem 1. Oktober 2002 erteilt wurde, gilt als Lenkberechtigung für die Klasse F.