Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, Sonderkraftfahrzeuge, Fahrzeuge der Klasse D – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde (Code 105) oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.
Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken. Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.
Die Lenkberechtigung für die Klasse C umfasst auch die Lenkberechtigung für die Unterklasse C1 und die Klasse F.