Klasse C (LKW)

Der Führerschein der Unterklasse C1 umfasst...

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg Sonderkraftfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg unter den sonst gleichen Bedingungen wie bei der Klasse C.

Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken.
Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.
Die Lenkberechtigung für die Unterklasse C1 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse F.

Mindestalter – 18 Jahre

Der Führerschein der Klasse C umfasst...

Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchst zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, Sonderkraftfahrzeuge, Fahrzeuge der Klasse D – sofern keine Fahrgäste befördert werden – innerhalb Österreichs, wenn dem Lenker die Lenkerberechtigung für die Gruppe C gemäß § 65 KFG 1967 erteilt wurde (Code 105) oder wenn der Lenker das 21. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens zwei Jahren im Besitz einer Lenkberechtigung für die Klasse C ist und es sich entweder um Überprüfungs- oder Begutachtungsfahrten zur Feststellung des technischen Zustandes des Fahrzeuges handelt oder zum Entfernen eines Busses aus der Gefahrenzone dient.

Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken. Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.
Die Lenkberechtigung für die Klasse C umfasst auch die Lenkberechtigung für die Unterklasse C1 und die Klasse F.

Befristung

Ausbildung

Voraussetzungen

Für die Anmeldung benötigen Wir

Theorieausbildung

Wenn Du den Theoriekurs besucht hast, kannst Du alle 14 Tage Mittwoch vormittags die PC Prüfung absolvieren.

Anmeldung PC-Prüfung:

Praxisausbildung

Wenn Du die PC – Prüfung positiv abgelegt und deine Fahrstunden absolviert hast, kannst Du zur praktischen Prüfung antreten.