AGB-DrivingPark

Allgemeine Geschäfts-Bedingungen
für den Driving Park

I.
Herr Ing. Martin Haider ist Betreiber der Fahrschule Haider sowie des Fahrtechnikzentrum mit dem Schlagwort „Driving Park Lovnttol“ in St. Marein bei Wolfsberg (in weiterer Folge kurz Betreiber genannt).

Er schließt mit Personen, die dieses Verkehrssicherungszentrum nutzen (in weiterer Folge kurz Nutzer genannt) Rechtsgeschäfte nur unter Zugrundelegung dieser AGB ab. Ergänzend zu diesen Bedingungen gelten die AGB für Fahrschulen in der jeweils geltenden Fassung subsidiär.

II.
Der Driving Park Lovnttol in Wolfsberg ist eine Anlage, auf der die Verkehrssicherheit und Reduktion von Unfällen trainiert wird. Rennen sowie die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten werden nicht von Zweck und Ziel dieser Verkehrssicherungsanlage mit umfasst und sind auch vom Betreiber nicht gewünscht.

Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass das Bildmaterial, welches anlässlich der Verkehrssicherungsveranstaltungen angefertigt wird, veröffentlicht wird und stimmt er bereits jetzt ausdrücklich einer derartigen Veröffentlichung zu. Er wird keine Rechte an seinem Bild geltend machen.

Der Driving Park Lovnttol entspricht dem derzeitigen Stand der Technik. Soweit Nutzern Vermögens- oder Sachschäden entstehen und sie Unternehmer im Sinne des Unternehmergesetzbuches sind, besteht eine Haftung des Betreibers nur für grob fahrlässiges Verhalten und Vorsatz. Darüber hinaus ist die Haftung für Sach- und Vermögensschäden mit der Höchstsumme, die den Versicherungsvertrag zwischen Betreiber und seiner Haftpflichtversicherung zugrunde liegt, der Höhe nach begrenzt. Diese beträgt derzeit €1.500.000.-

III.
Im gesamten Bereich des Driving Park Lovnttol gilt die StVO. Der Nutzer hat den Anweisungen der Instruktoren des Betreibers Folge zu leisten. Bei zuwiderhandeln gegen die Instruktionen ist der Betreiber berechtigt, den Nutzer vom Training auszuschließen. In diesem Fall ist die Kursgebühr nicht zurückzuerstatten.

IV.
Schwangere Nutzerinnen dürfen nur mit einer fachärztlichen Bestätigung am Training teilnehmen, wonach für sie keine schwangerschaftsbedingte zusätzliche Gefährdung der Gesundheit vorliegt. Der Betreiber rät darüber hinaus jedenfalls von der Teilnahme an Kursen in der Schwangerschaft ab.

V.
Die Nutzung des Driving Park Lovnttols unter Drogen oder Alkoholeinfluss sowie unter einer sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigung, die die volle Verkehrstauglichkeit ausschließt, ist verboten.
Soweit der Nutzer in derartigem Zustand den Driving Park Lovnttol verwendet, kann er ausgeschlossen werden, ohne dass ihm die Kursgebühr zurückerstattet wird.

VI.
Wenn der Nutzer den Driving Park Lovnttol verwendet, haftet er für den verkehrs- und betriebssicheren Zustand seines benutzten Fahrzeuges. Spikereifen, Ketten oä. sind ohne vorherige schriftliche Genehmigung durch den Betreiber zu verwenden untersagt.

Soweit der Nutzer die Möglichkeit ein Leihfahrzeug zu mieten in Anspruch nehme will, ist eine gesonderte Vereinbarung mit dem Betreiber zu treffen.

VII.
Soweit der Nutzer den Driving Park Lovnttol nicht im Rahmen der Fahrschulausbildung verwendet, ist Voraussetzung für die Verwendung eine gültiger Lenkerberechtigung (ausgenommen während der Mehrphasenausbildung) oder Begleitung durch eine Begleitperson, die ebenso eine gültige Lenkerberechtigung besitzt.

VIII.
Kurse finden in deutscher Sprache statt. Soweit ein Übersetzer notwendig ist, hat der Nutzer die Kosten jedenfalls selbst zu tragen. Der Betreiber ist berechtigt, Lenker mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen aus dem Training auszuschließen, soweit sich dadurch eine Behinderung für den Kursverlauf ergibt. In diesem Fall werden Kursgebühren nicht zurück erstattet.

IX.
Lose Gegenstände im Fahrzeuginneren hat der Nutzer auf eigene Gefahr zu entfernen oder dementsprechend zu sichern.

X.
Der Nutzer hat für die notwendige Bekleidung selbst zu sorgen. Im Rahmen von PKW-Kursen sind jedenfalls festes Schuhwerk und wetterfeste Kleidung Voraussetzung.
Bei Motorradkursen sind jedenfalls Sturzhelm, feste Oberbekleidung und knöchelumschließendes Schuhwerk erforderlich. Empfehlenswert sind Motorradstiefel und Handschuhe sowie eine Lederkombi oä. mit Protektoren.

XI.
Soweit durch Witterungsverhältnisse ein Kurs nicht durchgeführt werden kann, ist der Betreiber berechtigt, Kurse zu verschieben. Sollte dadurch schlussendlich kein Kurs zustande kommen und abgesagt werden müssen, erhält der Nutzer die Kursgebühr ganz oder anteilig zurück. Ein darüber hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen, soweit diesbezüglich den Betreiber kein Verschulden trifft. Das gleiche gilt bei Nichtzustandekommen aufgrund zu geringer Teilnehmerzahl.

XII.
Sollte der Nutzer zum vereinbarten Kurs nicht erscheinen, wird die Kursgebühr nicht zurückerstattet.

Die Kursgebühr ist grundsätzlich spätestens 7 Tage vor dem Kursbeginn auf das vom Betreiber bekannt gegebene Konto oder in bar an den Betreiber einzuzahlen. Zu diesem Zeitpunkt tritt die Fälligkeit ein. Im Fall des Zahlungsverzuges werden Zinsen nach § 352 UGB als Verzugszinsen vereinbart.
Die Kursgebühr ist dem jeweiligen Aushang am Driving Park Lovnttol oder im Internet unter der Homepage www.fahrschule-haider.at zu entnehmen.

Soweit der Nutzer seine Teilnahme am Kurs absagt, gelten folgende Stornobedingungen: Bei einer Absage bis 48 Stunden vor Kursbeginn erhält der Nutzer die gesamte Kursgebühr zurück. Bei einer Absage in den letzten 48 Stunden vor Kursbeginn erhält der Nutzer 20% der Kursgebühr zurück. Bei einem Nichterscheinen, einen berechtigten Ausschluss oder einer Absage nach Beginn des Kurses ist trotzdem die gesamte Kursgebühr fällig und ist eine Rückerstattung nicht vorgesehen.

In der Kursgebühr mit umfasst ist ausschließlich die Verwendung der Driving Park Lovnttol ohne weitere Verpflegung und weitere Ausstattung.

XIII.
Auf dieses Vertragsverhältnis ist Österreichisches Recht anwendbar – mit Ausschluss der Verweisungsnormen (IPAG, EVÜ) und des UN-Kaufrechtes. Ma