Klasse E zu C (Schwerer Anhänger)

Der Führerschein der Unterklasse C1E umfasst...

Das Mindestalter der im Güterverkehr eingesetzten Fahrer wird in der genannten Richtlinie (von wenigen Ausnahmen abgesehen) wie folgt festgesetzt: bei Fahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht bis zu 7.500 kg einschließlich – Anhänger oder Sattelanhänger gegebenenfalls inbegriffen – auf das vollendete 18. Lebensjahr; bei den übrigen Fahrzeugen auf das vollendete 21. Lebensjahr oder das vollendete 18. Lebensjahr, falls der Fahrer Inhaber eines Befähigungsnachweises über den erfolgreichen Abschluss einer von einem der Mitgliedstaaten anerkannten Ausbildung für Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß den gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften über das Mindestniveau der Ausbildung für Fahrer von Transportfahrzeugen im Straßenverkehr ist. Das heißt im Klartext: Die Summe der höchsten zulässigen Gesamtmassen darf also erst nach dem 21. Geburtstag 12.000 kg übersteigen. Bis dahin gelten ohne Berufskraftfahrerausbildung auch mit C1E 7.500 kg.

Der Führerschein der Klasse CE umfasst...

Zugfahrzeuge der Klasse C und alle damit unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gezogenen Anhänger.

Ausbildung

Voraussetzungen

Für die Anmeldung benötigen Wir

Theorieausbildung

Wenn Du den Theoriekurs besucht hast, kannst Du alle 14 Tage Mittwoch vormittags die PC Prüfung absolvieren.

Anmeldung PC-Prüfung:

Praxisausbildung

Wenn Du die PC – Prüfung positiv abgelegt und deine Fahrstunden absolviert hast, kannst Du zur praktischen Prüfung antreten.