Kraftfahrzeuge mit nicht mehr als acht Plätzen für zu befördernde Personen (außer dem Lenkerplatz) und einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg
Kraftfahrzeuge mit drei Rädern
Motorräder mit einem Hubraum von maximal 125 ccm und einer Motorleistung von maximal 11 kW, wenn die Lenkerin/der Lenker
seit mindestens fünf Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Lenkberechtigung für die Klasse B ist
sich nicht mehr in der Probezeit befindet und nachweist, praktischen Unterricht im Lenken von derartigen Motorrädern genommen zu haben und
der Code 111 in den Führerschein eingetragen ist.
Alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeugen
Ziehen eines schweren Anhängers (höchste zulässige Gesamtmasse von über 750 kg), wenn
die Summe beider höchstzulässigen Gesamtmassen höchstens 3.500 kg ausmacht
Mindestalter
18 Jahre – bei einem besonderen Ausbildungsmodell (“L17”) 17 Jahre (Ausbildungsbeginn schon ab 15 1/2 Jahren). Die Ausbildung der Klasse B unterliegt dem Mehrphasen-Ausbildungssystem.