Antrag

Einreichung des Antrages

Führerschein Klasse B

Büro-Öffnungszeiten: Mo – Fr 08-12.00 Uhr und 14:30 – 18.00 Uhr

Dein Führerscheinantrag, den Du von uns ausgestellt bekommst, ist bei der zuständigen Behörde einzureichen. (macht für dich deine Fahrschule)

Für den Antrag benötigen wir:

Wenn Du den B-Schein schon besitzt benötigen wir keine EHK – Bestätigung mehr. Wenn Du dich für L17 bzw. die duale Ausbildung (Selbstfahrer) entscheidest brauchen wir ausserdem noch:
Die ERSTE HILFE Kursbestätigung musst Du vor deiner Prüfung abgeben.