Hervorgehoben
Kraftwagen mit nicht mehr als acht Plätzen für beförderte Personen außer dem Lenkerplatz und mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 7.500 kg Sonderkraftfahrzeuge mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg, unbesetzte Fahrzeuge der Klasse D mit einer höchsten zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7.500 kg unter den sonst gleichen Bedingungen wie bei der Klasse C.
Außerdem darf man mit jedem Führerschein alle ein- und mehrspurigen Mopeds sowie Leichtkraftfahrzeuge lenken.
Das Ziehen eines leichten Anhängers ist unter Einhaltung der kraftfahrrechtlichen Bestimmungen gestattet.
Die Lenkberechtigung für die Unterklasse C1 umfasst auch die Lenkberechtigung für die Klasse F.
Wenn Du den Theoriekurs besucht hast, kannst Du alle 14 Tage Dienstag vormittags die PC Prüfung absolvieren.
Wenn Du die PC – Prüfung positiv abgelegt und deine Fahrstunden absolviert hast, kannst Du zur praktischen Prüfung antreten.